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Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

 

 

AGB - Teilnahmebedingungen


1. Veranstalter

Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der T+M Presse Marketing, Bilser Str. 11-13, 22297 Hamburg, Geschäftsführer: Herr Christoph Meier-Siem & Edda Stötzner (im Folgenden: "Veranstalter").


2. Gewinnspielvertrag

2.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

2.2 Für die Teilnahme an diesem werbefinanzierten Gewinnspiel ist der Abschluss eines Gewinnspielvertrags zwischen Spielteilnehmer und Veranstalter notwendig.

2.3 Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, den Vertrag zu schließen:

2.4 Der Spieler kann sich unter gleichzeitiger Erteilung einer Werbeeinwilligung (durch Setzen eines Häkchens neben der entsprechenden Erklärung) für das Gewinnspiel registrieren. In diesem Fall beantragt er durch die Betätigung des Teilnahmebuttons (nach Eingabe der Antwort, seiner Teilnahmedaten und Abgabe der Werbeeinwilligung) den Abschluss eines Gewinnspielvertrags, bei dem die Leistung des Veranstalters die Bereitstellung einer Gewinnchance und die Durchführung des Gewinnspiels und die Gegenleistung des Spielteilnehmers die Abgabe der Werbeeinwilligung ist. Für die Registrierung des Spielteilnehmers ist neben der Erteilung der Werbeeinwilligung und der Antwort mindestens die Angabe von Anrede, Vor- und Nachname, postalische Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer notwendig.

2.5 Will ein Spielteilnehmer ohne Werbeeinwilligung teilnehmen, ist dies auch möglich. In diesem Fall muss der Spielteilnehmer eine E-Mail mit folgenden Daten an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden: Domainname des Gewinnspiel (URL), bei Gewinnauswahl: Wunschgewinn, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Telefon, Land. Bei einer derartigen Teilnahme wird eine Nutzung der Daten zur Werbung nicht erfolgen.

2.6 Es ist für die Gewinnchancen ohne jeden Einfluss, welche der beiden Registrierungsformen der Spielteilnehmer wählt.

2.7 Die Registrierung des Spielteilnehmers zählt als Angebot des Spielteilnehmers. Der Veranstalter nimmt das Angebot durch eine Aufnahme des Spielers in die Teilnehmerdatenbank an. Der Spielteilnehmer verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.


3. Teilnahmeberechtigte

3.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einem in Deutschland, Österreich, Niederlande oder der Schweiz gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland, Österreich, Niederlande oder der Schweiz haben. Bei einem Wohnsitz außerhalb von Deutschland behalten sich die Sponsoren vor, den Gewinn in das Ausland zu verschicken.

3.2 Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Veranstalters sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3.3 Die Teilnahmeberechtigung besteht nicht oder entfällt, wenn sich herausstellt, dass der Spielteilnehmer nicht die notwendigen Teilnahmedaten (vgl. 2.4 und 2.5) angegeben hat oder die Teilnahmedaten bewusst falsch angegeben wurden.

3.4 Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Mehrfacheinsendungen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel.

3.5 Die Teilnahme am Gewinnspiel hängt nicht vom Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an die Veranstalter oder an andere, mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befasste Unternehmen ab.


4. Ausschluss von der Teilnahme

Personen, die keine Teilnahmeberechtigung haben bzw. gegen die in Ziff. 3 genannten Regelungen verstoßen, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch andere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Spielteilnehmer die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindert oder stört, indem er z.B. den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Seiten manipuliert bzw. dieses versucht und/oder gegen die Spielregeln verstößt und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versucht, das Gewinnspiel zu beeinflussen.

5. Teilnahmeschluss/Datum der Gewinnermittlung

5.1 Der Teilnahmeschluss für die Ziehung eines Gewinnspiels steht auf der jeweiligen Gewinnspielseite. Registrierungen, die nach diesem Datum eingehen, nehmen nicht an der Gewinnermittlung teil.

5.2 Die Gewinnermittlung findet innerhalb von 0-14 Tagen statt.

6. Gewinnermittlung

6.1 Sach- oder Geldpreise werden nach Ablauf der Teilnahmefrist unter allen Teilnehmern verlost.

6.2 Ein Gewinner wird im Regelfall innerhalb von zwei Wochen nach der Gewinnermittlung per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt.

6.3 Sachgewinne werden auf Kosten des Veranstalters oder der zuständigen Presseagentur an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet. Werden die Teilnehmerdaten für den Verand (Name und Adresse) an die Presseagentur weitergeleitet ist dies auf der Gewinnspielseite vermerkt.

6.4 Ein Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.


7. Verfall des Anspruchs auf den Gewinn

7.1 Sofern die Übermittlung eines Gewinns an einen ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitert und trotz mindestens drei verschiedenen Benachrichtigungs- oder Übermittlungsversuchen nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden kann, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die ermittelte Gewinnerin oder der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert. Das Gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ziff. 4 vorliegen oder vorlagen.

7.2 Sofern es sich bei dem verfallenen Gewinnanspruch um einen Sachpreis ohne Datumsbezug (z.B. Kinofreikarten) handelt, findet nach Ablauf der vorgenannten Wartefrist eine erneute Ziehung statt.

8. Maßnahmen bei Störungen des Gewinnspielablaufs

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Gewinnspiel nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann, z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern. Der Veranstalter entscheidet nach billigem Ermessen, ob das Gewinnspiel in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch oder eine vorzeitige Beendigung geboten sind.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9.2 Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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